Über uns

Am 23. Mai 2003 gründeten 12 ehemalige und aktive Soldaten den „Freundeskreis Panzerlehrbataillon 93 e.V."

Wir stellen uns vor

Die Idee zur Gründung entstand bereits in den Jahren zuvor. Sie wurde zunächst durch vormalige Angehörige, die häufig über Jahrzehnte dem Bataillon angehörten und dieses als ihre militärische Heimat empfanden, geboren und schließlich vor allem auch auf Betreiben der aktiven Soldaten in die Tat umgesetzt.

Seit Aufstellung des Panzerlehrbataillons am 03. April 1956 haben unzählige Panzersoldaten in den verschiedensten Verwendungen des Verbandes gedient. Sie alle haben bis in die Gegenwart durch vorbildliche Pflichterfüllung und Professionalität für das hohe Ansehen, welches das Bataillon weit über die Grenzen seiner Garnisonstadt genießt, ihren persönlichen Beitrag geleistet.

Mit Respekt blickt jede Generation - stets als einzelnes Glied in der Kette der 350-jährigen Geschichte deutschen Soldatentums - auf die Leistungen der Vorfahren zurück, ohne dabei den Blick nach vorn zu verlieren!

In diesem Zusammenhang ist auch die seit 1968 bestehende Verbindung zum Traditionsverband der ehemaligen 7. Panzer-Division zu sehen. In beispielhaft feinfühliger und konstruktiver Weise haben die alten Soldaten dem Bataillon bis zur Auflösung ihres Traditionsverbandes Ende 2019 die Treue gehalten. Sie haben ihre Soldatenzeit und ihre Einsätze im Krieg nie glorifiziert, uns in eindrucksvoller Weise aufgezeigt, was Kameradschaft bedeutet und wie man sich fühlt, von einem verbrecherischen System missbraucht zu werden. Der Freundeskreis wird diese alten Soldaten nie vergessen!

Kavallerie- und Panzergeist bestimmen im Sinne guter Tradition Haltung und Handeln der Soldaten des Panzerlehrbataillons. Auf dieser Grundlage wurden schwierige Situationen in der Vergangenheit bewältigt - das gilt auch für die Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft!

Vorstand Adressen und Ansprechpartner

Geschäftsführender Vorstand

Vorsitzender

BrigGen Ullrich Spannuth

über Geschäftstelle
info@fkl93.de

Über uns

stv. Vorsitzender

OTL a.D. Karl-Heinz Thönissen

Klappgarten 5  
29633 Munster

Tel.: 05192 88465 
info@fkl93.de

Über uns

Schriftführer

OStFw a.D. Erhard Buhrandt

Rehrhofer Weg 44c 
29633 Munster

Tel.: 05192 7408
schriftfuehrer@fkl93.de

Kassenwart

OFw d. Res.Torsten Lessen

Diestener Str. 4
 29303 Bergen-Sülze

Tel.: 01520 8619181
kassenwart@fkl93.de

Über uns

Beauftragter für Veranstaltungen

OStFw a.D. Klaus Düsedau

Schlesierweg 9
 29633 Munster

Tel: 05055 5518 
beav@fkl93.de

Beirat

Über uns

Verbindung Bundeswehrverband

StFw a.D. Rüdiger Schulz

Hagebuttenweg 6
 29633 Munster

Tel.: 05192 4403 / Fax 88 84 63
info@fkl93.de

Über uns

Für das aktive Bataillon

OTL Sebastian Worgull

Frhr. v. Boeselager-Kaserne 
29633 Munster

info@fkl93.de

Für das aktive Bataillon

Hptm Mohamed Safwan

Frhr. v. Boeselager-Kaserne
29633 Munster

info@fkl93.de

Über uns

Für das aktive Bataillon

OStFw Henryk Klaffki

Frhr. v. Boeselager-Kaserne
29633 Munster

info@fkl93.de

Für das aktive Bataillon

Oberstabsgefreiter Sascha Devermann

Frhr. v. Boeselager-Kaserne
29633 Munster

info@fkl93.de

Für das aktive Bataillon






OStFw Stefan Sack

Frhr. v. Boeselager-Kaserne
29633 Munster

info@fkl93.de

Für die Reservisten und Mob-Beorderten
des Bataillons

StFw d.Res.Torben Schippers

Frhr. v. Boeselager-Kaserne
29633 Munster

info@fkl93.de

Freundeskreis Panzerlehrbataillon 93 e.V
Postfach 1419, 29626 Munster.

Konto: Kreissparkasse Soltau, Konto 312 173, BLZ 258 516 60 
IBAN: DE40 2585 1660 0000 3121 73, BIC: nolade21sol

Weiteres

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Aufnahmeantrag

Den Aufnahmeantrag stellen wir Ihnen hier als PDF zum Download bereit.

Bitte vor der Absendung des Aufnahmeantrags die Satzung zur Kenntnis nehmen. Diese erhalten Sie zusammen mit der Bestätigung der Mitgliedschaft als Drucksache.

Wir freuen uns über Ihren Beitritt zum Freundeskreis des Panzerlehrbataillons.

Satzung

Stand     21.10.2021

Satzung des „Freundeskreis Panzerlehrbataillon 93 e. V.“

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz

1.      Der Verein führt den Namen „Freundeskreis Panzerlehrbataillon 93 e. V.“.

2.      Der Freundeskreis ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soltau eingetragen.

3.      Sitz des Vereins ist Munster.

 

§ 2 Vereinszweck und Aufgaben

1.    Der Freundeskreis fühlt sich der Soldatenvereinigung "Traditionsverband ehemalige 7. Panzer-Division Kameradenhilfe e.V." seit 1968 in besonderer Weise kameradschaftlich verbunden.

2.     Der Freundeskreis hat sich insgesamt zum Ziel gesetzt, die Betreuung der Aktiven und Reservisten zu pflegen und zu fördern, dazu gehört:

  • a)  die während der Dienstzeit entstandenen mitmenschlichen Beziehungen zu erhalten und zu pflegen,
  • b)  die Verbindung zwischen den aktiven und nichtaktiven Soldaten des Panzerlehrbataillon 93 zu pflegen,
  • c)  die Kameradschaft zwischen den Generationen zu fördern und durch Dokumentation zu pflegen,
  • d)  die Unterstützung des aktiven Bataillons bei der Wahrnehmung und Durchführung seiner Aufgaben undAufträge,
  • e)  eine positive Einstellung zum Soldatentum und der Bundeswehr zu fördern,
  • f)  die Pflege der Tradition und der soldatischen Werte als integraler Bestandteil.

3.     Der Freundeskreis ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

4.     Der Satzungszweck wird insbesondere verfolgt durch

  • a)  das Durchführen von Veranstaltungen zur Förderung der Kameradschaft,
  • b)  Vorbereiten und Durchführen von sicherheitspolitischen und kulturellen Veranstaltungen,
  • c)  die Veranstaltung von Besuchen historisch bedeutsamer Stätten.

5.    Der Freundeskreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  

§ 3 Mitgliedschaft

1.     Mitglieder des Freundeskreises können werden,

  • a)  die aktiven und ehemaligen Angehörigen des Panzerlehrbataillons 93 sowie deren Familienangehörige,
  • b)  die Soldatenvereinigung "Traditionsverband ehemalige 7. Panzer-Division Kameradenhilfe e.V."  in Köln   als  korporatives Mitglied,
  • c)  alle Personen, die sich dem Panzerlehrbataillon 93 verbunden fühlen als fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht.

2.     Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages wird die Satzung anerkannt. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Gründe für eine Ablehnung müssen nicht mitgeteilt werden.

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet aufgrund einer schriftlichen Austrittserklärung, durch Ausschluss aus dem Freundeskreis oder durch Tod.

2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres muss hierbei eingehalten werden. Die Austrittserklärung befreit nicht von der Entrichtung des laufenden Beitrages.

3. Der Ausschluss ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft, in grober Weise die Interessen des Freundeskreises verletzt hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen einen den Ausschluss aussprechenden Beschluss kann das ausgeschlossene Mitglied Beschwerde an die Mitgliederversammlung einlegen.

4. Eine Person hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

5. Die Mitgliedschaft endet durch Streichung in der Mitgliederliste, wenn das Mitglied mit dem Jahresbeitrag im Rückstand ist und zwei Mahnungen (per Brief oder Mail) keine Reaktion hervorgerufen haben. Über die Streichung ist das Mitglied per Brief oder Mail zu  unterrichten.


§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1.    Aufgrund der Mitgliedschaft besteht das Recht,

  • a)  an den Veranstaltungen der Freundeskreises teilzunehmen,
  • b)  Anträge an den Vorstand und die Mitgliederversammlung zu stellen,
  • c)  über die Tätigkeit des Freundeskreises von Zeit zu Zeit informiert zu werden.         

2.    Aufgrund der Mitgliedschaft besteht die Pflicht,

  • a)  im Sinne des Freundeskreises zu handeln und sich für diesen einzusetzen,
  • b)  die Beschlüsse des Freundeskreises zu beachten.

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge

1.   Die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke erforderlichen Mittel erwirbt der Verein durch Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und Entgegennahme von Spenden.

2.    Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.3.    

 

§ 7 Organe

Die Organe des Vereins sind

1.  der geschäftsführende Vorstand

2.  der Beirat

3.  die Mitgliederversammlung


§ 8 Vorstand

1.     Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus

  • a)  dem Vorsitzenden
  • b)  dem stellv. Vorsitzenden,
  • c)  dem Schriftführer,
  • d)  dem Kassenwart,
  • e)  dem Beauftragten für Planung, Organisation, Durchführung der Veranstaltungen des Freundeskreises und deren Berichterstellung

2.   Der Freundeskreis wird durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten, von denen einer der Vorsitzende oder stellv.   Vorsitzende und einer der Kassenwart oder Schriftführer sein muss.

3. Außerdem gehört dem Vorstand  ein Beirat an, der aus bis zu sechs Beisitzern (die Mitglied im Freundeskreis sein müssen) mit Stimmrecht im Vorstand besteht und denen Sonderaufgaben und -rechte zugeordnet werden dürfen.

Zum Beirat sollten gehören:

  • a)  der aktive Kommandeur
  • b)  der Führer des Unteroffizierkorps
  • c)  ein Sprecher der Vertrauenspersonen der Mannschaften
  • d)  je ein weiterer Vertreter aus der Gruppe der Feldwebel und der Offiziere
  • e)  ein Vertreter der mob-beorderten Reservisten in 5./- und auf Einzeldienstposten im Bataillon.  

Die Mitglieder des Beirats zu a. bis d. sind für die Dauer der Verwendung in der genannten Funktion im Bataillon satzungsgemäß Mitglied des Beirats. Die Vertreter zu d. werden durch das Bataillon benannt. Mit deren Benennung kann eine zeitliche Befristung einhergehen.

Die Zugehörigkeit zum Beirat wird den Mitgliedern in der regelmäßigen Publikation und über die Website bekannt gemacht.

4.   Der Geschäftsführende Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für vier Jahre ab Wahldatum bestellt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds ist jederzeit möglich. Der Vorstand entscheidet darüber mit einfacher Mehrheit,  

 5.  Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes im Laufe seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer einen Nachfolger berufen, der von der folgenden Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.

6.   Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

 

§ 9 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes

1.    Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der Verbandsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.

2.    Der Vorstand beruft und leitet ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen.

3.    Der Vorstand informiert alle Mitglieder zweimal jährlich über Geschehnisse, die im Interessenbereich des Vereins liegen.

4.    Der Vorstand leitet alle Veranstaltungen des Vereins.

5.    Beschlüsse des Vorstands fasst dieser in Sitzungen unter Leitung des Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreters.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Über Vorstandssitzungen sind Protokolle zu erstellen.

 

§ 10 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zeitgleich mit dem Vorstand zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglieder des Vorstandes sein dürfen. Bei jeder Mitgliederversammlung ist einer der beiden neu zu wählen, ggf. auch der Vertreter.

Die Kassenprüfer prüfen einzeln oder gemeinschaftlich die Übereinstimmung zwischen Ein- und Ausgabenbelegen und dem Kassenbestand. Über die Prüfungen erstellen die Kassenprüfer Prüfberichte und legen diese der folgenden Mitgliederversammlung vor.


§ 11 Mitgliederversammlung

1 Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Ort der Mitgliederversammlung ist Munster. Zu den Mitgliederversammlungen ist schriftlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen einzuladen. Die Einladung wird den Mitgliedern mitgeteilt.

Die Mitglieder haben Veränderungen der Anschrift dem Verein mitzuteilen.

2.    Die Mitgliederversammlung beschließt über

  • a)  die Wahl des Vorstands
  • b)  die Wahl der Kassenprüfer
  • c)  die Entlastung des Vorstands
  • d)  die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr
  • e)  die Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • f)  Berufungen gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands
  • g)  Satzungsänderungen und Auflösung des Verbands. 

3.    Außerordentliche Versammlungen sind zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe die Berufung verlangen. 

4.    Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Ein Gegenstand muss auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies innerhalb derselben Frist von 1/10 der Mitglieder verlangt wird.

5.   Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die während der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung. Ausnahme hierzu bildet die Regelung in § 11 Abs. 3 dieser Satzung.

6.   Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden des Vorstandes oder bei dessen Abwesenheit von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins. Jedes ordentliche Mitglied kann sich durch ein anderes ordentliches Mitglied vertreten lassen. Ein ordentliches Mitglied darf aber nur für ein anderes ordentliches Mitglied das Stimmrecht ausüben. Die Stimmrechtsübertragung erfolgt durch schriftliche Vollmacht.

7.   Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Über die nachstehenden Gegenstände entscheidet die Mitgliederversammlung mit folgenden qualifizierten Mehrheiten:

  • a)  über die Höhe der Mitgliedsbeiträge mit 2/3 Mehrheit
  • b)  über die Änderung der Satzung mit 2/3  Mehrheit
  • c)  über die Auflösung des Vereines mit 3/4 Mehrheit.

Die genannten Mehrheiten beziehen sich grundsätzlich auf die abgegebenen gültigen Stimmen.

8.    Die Abstimmungen erfolgen offen durch Handzeichen. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies beantragt.

9.    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses zu fertigen; die Niederschrift ist von dem Leiter der Mitgliederversammlung und von dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

§ 12 Auflösung des Vereins

1.    Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende des Vorstandes oder der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

2.   Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das  Barvermögen und die Sachwerte des Vereins  an das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V., (20 VR 2652, Amtsgericht Bonn), mit Freistellungsbescheid FA Bonn-Außenstadt (St.-Nr. 206/5876/0361) als gemeinnützige Körperschaft anerkannt, zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung  für steuerbegünstigte mildtätige Zwecke. Gegenstände von historischem Wert werden dem „Verein der Freunde und Förderer des  Deutschen Panzermuseums e.V.“ in 29633 Munster, Rathaus zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke übergeben.

3.    Von der Absicht, über die Auflösung des Vereins zu entscheiden, sind alle Mitglieder 30 Tage im Voraus schriftlich zu unterrichten.

Die vorstehende Satzung wurde gegenüber der Urfassung vom 23.05.2003 und der zuletzt geänderten Fassung vom 12.11.2005 und 07.04.2017 in folgenden Bereichen durch die Mitgliederversammlung vom 21.10.21 geändert:

§ 4, Abs.5, § 6 Abs. 3, § 8, Abs. 3 und § 10.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich in der Satzung ergebenden Rechte und Pflichten ist 29614 Soltau.

 Munster, 21.10.2021

 gez.

 (Georg Schulze-Büttger)    

 

Änderungsmeldung

Der Freundeskreis wird Ihre E-Mail gemäß den Datenschutzbestimmungen des Freundeskreises Panzerlehrbataillon 93 e.V. empfangen und bearbeiten. Mit dem Absenden Ihrer E-Mail bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Ihr Einverständnis mit diesen Bestimmungen.

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Postfach 1419
29626 Munster                                                                   Fax: 05192 886233

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